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- 1976 Baugrube -
- Der Zustand der Baugrube sorgte für den Entschluss den Keller auf eine wasserdichte Betonplatte zu setzen und nicht so tief in die Baugrube zu versenken wie die Vorgabe des Bebaunungsplan war -
- das Erdgeschoss ca 1,2m über Straßen Oberkante und nicht +- 0 zur Straßen Oberkante - Strafe von 1500 DM gegen den Verstoß der Baugenehmigung -
Filmscan 35m - 1/11,328 s - f/ - ISO - Brennweite: